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StR

AGL für Umzugskosten, die aufgrund einer unwirksamen Kündigung entstanden sind?

§§ 280 I, 241 II BGB 
 
Spricht der Vermieter eine unberechtigte Kündigung aus, weil bspw.  der als ordentlicher Kündigungsgrund angeführte Eigenbedarf nicht besteht, verletzt er seine ggü dem Mieter bestehende Schutz- und Treuepflicht, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Mieters Rücksicht zu nehmen. Er verstößt gegen seine  mietvertragliche Nebenpflicht, den Vertragszweck nicht zu gefährden und dem Mieter den Gebrauch der Mietsache nicht streitig zu machen.

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