EVP Block II

Immobiliarsachenrecht

Ist der gutgläubige Zweiterwerb einer Vormerkung möglich?

Gutgläubiger Zweiterwerb
  • Forderung nicht entstanden (-)
  • Vormerkung aus anderen Gründen nicht entstanden
    • eA (-) kein rechtsgeschäftlicher Erwerb (§ 401 BGB), außerdem kein Rechtsscheinträger
    • BGH (+) analog §§ 893 Alt. 2, 892 BGB, da die Übertragung der Vormerkung auf einem Rechtsgeschäft (Abtretung) beruht 

Diskussion