EVP Block II

Immobiliarsachenrecht

Wann scheidet der "gutgläubige" Zweiterwerb einer Vormerkung immer aus?

Wenn gar keine Forderung für die Vormerkung besteht. Kein Vertrauen in die Existenz der akzessorischen Forderung geschützt, sondern nur in die Berechtigung.

Diskussion