SUBS 7 AN Umsatzsteuer - Teil 1

Umsatzsteuer bei Entnahme eines Gegenstandes (§3 Abs. 1b UStG)
 
"Einer Lieferung gegen Entgelt wird gleichgestellt..."

  • die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen 
    (Unentgeltliche Wertabgabe)
 

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