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StR

Fristgerechter Einspruch bei VU gegen Beklagten im schriftlichen Vorverfahren?

Fraglich ist, ob der Einspruch noch fristgerecht eingelegt werden kann.
Gem. § 339 I ZPO beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung des VUs (§ 339 I 2. HS ZPO). Wird ein VU - wie hier - gem. § 331 III ZPO im schriftlichen Vorverfahren erlassen, beginnt die Einspruchsfrist erst mit der letzten von Amts wegen zu bewirkende Zustellung. Das VU wird erst dann existent und entfaltet seine Wirkungen.
 
 

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