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StR

Zustellung an GmbH?

Eine ordnungsgemäße und wirksame von Amts wegen vorzunehmende Zustellung setzt voraus, dass das zuzustellende Schriftstück an den Zustellungsadressaten übergeben wird oder eine nach der ZPO zulässige Ersatzzustellung erfolgt.
Ist nicht an eine natürliche Person, sondern - wie hier - an eine Gesellschaft zuzustellen, hat die Zustellung gem. § 170 II an den Vertreter zu erfolgen, demnach an den Geschäftsführer der GmbH.

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