EVP Block II

Immobiliarsachenrecht

Problem: Kann die Hypothek gem. §§ 1150, 268 III 1 BGB gutgläubig erworben werden?

Eigentlich handelt es sich um eine cessio legis, also einen gesetzlichen Forderungs- und Sicherungsübergang, sodass es am Merkmal Rechtsgeschäft iSe. Verkehrsgeschäfts fehlt.
 
Aber dem liegt ein RG zugrunde, sodass nach allg. Meinung dennoch gutgläubiger Erwerb der Hypothek möglich ist. 

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