Personalwirtschaft

Wahrheitspflicht + Vorstellungsgespräch zulässige Fragen:

  1. Fragen nach Berufsausbildung und früheren Arbeitgebern muss der Arbeitnehmer umfassend beantworten.
  2. Zu Vorstrafen muss der Arbeitnehmer Auskunft geben.
  3. Schwerbehinderung nur dann wn diese Auswirkungen auf künftige Arbeitsleistung haben. (Lügt der Bewerber, kann der Arbeitgeber kündigen)
  4. Schwangerschaft (Röntgen)

Diskussion