Einkommensteuer

Verfällt ein festgestellter Verlustvortrag?

Nein, er wird lediglich durch die Mindestbesteuerung (40% des 1 Mio.€ übersteigenden Betrags) zeitlich gestreckt.
 
Nur beim Tod des Steuerpflichtigen verfällt ein Verlustvortrag in der Regel R10d Abs. 9 EStR-

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