Personalwirtschaft

Rangprinzip

In Deutschland gibt es zum Schutz der Arbeitnehmer arbeitsgesetzte, die Mindes Rechte gewähren (z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz u.a.) In diesem Zusammenhang gibt es das Rangprinzip.
 
Im Arbeitsrecht gilt zunähst das Rangprinzip, d.h. dass ranghöhere Vorschriften gegenüber rangniedrigeren Vorschriften vorgehen. Eine Betriebsvereinbarung darf also z.B. nicht gegen eine Regelung des Tarifvertrages verstoßen. Eine Betriebsvereinbarung darf nicht gegen eine Regelung des Tarifvertrags verstoßen.
 
Bsp. Im Tarifvertrag sind für die Arbeitnehmer 26 Tage Urlaub festgeschrieben. In der Betriebsvereinbarung sin jedoch nur 24 Tage Urlaub vereinbart. Nach dem Rangprinzip geht die tarifliche Vereinbarung vor. Dem Arbeitnehmer stehen also 26 Tage Urlaub zu.
 
 
 

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