Konstruktionsmethodik

Welche Anforderungen stellt die EU - Sicherheitsrichtlinie an die Entwickler?

- alle relevanten Gefahren müssen durch eine Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung ermittelt und die Ergebnisse bei der weiteren Konstruktion und Produktion beachtet werden.
- Es gelten die Grundsätze für die Integration der Sicherheit. Es besteht die Verpflichtung zur Kennzeichnung und zur Bereitstellung einer Betriebsanleitung.
- Können die Sicherheitsziele mit dem Stand der Technik nicht erreicht werden, ist eine größtmögliche Annäherung anzustreben.

Diskussion