öR 10

öffentliche Einrichtung

Muss die Gemeinde Betreiber der öffentlichen Einrichtung sein?

Ist die Gemeinde Betreiber der Einrichtung, so ist sie auch unproblematisch als öffentlich-rechtliche Einrichtung einzustufen. Allerdings kann es problematisch sein, wenn der Betreiber ein Dritter ist. Ist der Dritte allerdings eine Firma der Gemeinde so ist die Einrichtung auch öffentlich. Eine öffentliche Einrichtung liegt daher immer vor, wenn die Gemeinde durch Anteile oder durch vertragliche Vereinbarung zur bestimmenden Einflussnahme befähigt ist.

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