öR 10

öffentliche Einrichtung

Wann ist § 8 II GO NRW die streitentscheidende Norm?

1. Wenn tatsächlich eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde vorliegt. 
- hierbei handelt es sich um ein rechtswegrelevantes TBM, welches auch hier erörtert werden muss. 
 
2. es um das "ob" der Zulassung geht
 
3. und sich der Anspruch gegen die Gemeinde richtet.
- richtet sich der Anspruch gegen den Betreiber der Einrichtung als Privaten, so handelt es sich um eine Klage auf Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages. => Ausschließliche Zuständigkeit der Zivilgerichte. 

Diskussion