EVP Block II

Familienrecht

Was ist die subjektive Einzeltheorie iSd. § 1365 BGB?

Grundsätzlich ist Vermögen im Ganzen nach der Gesamttheorie eine Verfügung über alle Gegenstände
 
Nach Einzeltheorie muss dies nicht mehr der Fall sein. Vielmehr können auch Einzelne Gegenstände das Vermögen im Ganzen darstellen. 
 
Da allerdings bei der Gesamttheorie ("hier mein Vermögen im Ganzen") der Dritte weiß, dass es das Vermögen im Ganzen ist, muss er auch bei der Einzeltheorie positive Kenntnis haben (subjektive Einzeltheorie).

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