öR 10

öffentliche Einrichtung

Welche Anforderungen werden an die Vergabe von öffentlichen Einrichtungen an Parteien gestellt? Was sind die Voraussetzungen?

1. Liegt die Nutzung durch im Rahmen der Widmung?
- an diesem Punkt ist zu hinterfragen, ob eine ausdrückliche Widmung vorliegt und sich nach dieser Widmung die Nutzung der Einrichtung durch Parteien im Rahmen der Zweckbestimmung hält. 
- bei Fehlen einer ausdrücklichen Widmung, kann eine konkludente Widmung durch Vergabepraxis erfolgen. 
 
2. kein Anspruchsausschluss durch rechtmäßige Widmungsbeschränkung 
- der Nutzungszweck (Widmung) kann eingeschränkt werden, soweit sie nicht gegen Grundrechte verstoßen 
 
Bsp.: Unzulässig ist eine Widmungsbeschränkung, wenn man zwischen Parteien mit und ohne Ortsverband differenziert. 
Zulässig ist eine Beschränkung, die die Nutzung einer Einrichtung auf ortspolitische oder allgemein politische Bezüge beschränkt, und daher parteiinterne Veranstaltungen nicht umfasst. 

Diskussion