Bautechnische Grundlagen

11-Schlüsselfertigbau

Was ist Inhalt des zweiten Elements des Schlüsselfertigbaus?

Element 2 –Schlüsselfertige Herstellung
  • ein beiden Parteien bekanntes Element der Vollständigkeit (Komplettheit)
  • Schlüsselfertig hat einen rechtlichen Bedeutungsinhalt (BGH):
    • Nach dieser Definition muss das Bauwerk "nach fachlicher Meinung komplett und funktionsfähig" sein.
    • Werkverträge im Sinne des § 631 BGB

Diskussion