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Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
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Zurücksetzen
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Zuletzt bearbeitet: 26.01.2019 10:49:53 von Fränzin
Zuletzt abgefragt: 30.11.-0001 00:00:00
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Grundstrukutr: Gläubiger hat Titel gegen Schuldner; ist ein Zahlungstitel; Gläubiger überlegt was er tun kann; es können nicht nur bewegliche Sache oder Grundstück gepfändet werden; es gibt noch andere Sachen: es gibt Kontopfängung oder Lohnpfändung; S kann zB Arbeitnehmer sein, der gegen DS Arbeitslohn hat; S kann auch ein Kontoinhaber sein und er kann gegen DS als Bank Ansprüche haben (DS=Drittschuldner) -> § x kann § 611 BGB oder § 488 BGB sein (S als Gläubiger in diesem Fall und Bank Schuldner)
Zuständigkeit?
was passiert wenn Anspruch gepfändet wird?
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Grundstrukutr: Gläubiger hat Titel gegen Schuldner; ist ein Zahlungstitel; Gläubiger überlegt was er tun kann; es können nicht nur bewegliche Sache oder Grundstück gepfändet werden; es gibt noch andere Sachen: es gibt Kontopfängung oder Lohnpfändung; S kann zB Arbeitnehmer sein, der gegen DS Arbeitslohn hat; S kann auch ein Kontoinhaber sein und er kann gegen DS als Bank Ansprüche haben (DS=Drittschuldner) -> § x kann § 611 BGB oder § 488 BGB sein (S als Gläubiger in diesem Fall und Bank Schuldner)
Zuständigkeit?
was passiert wenn Anspruch gepfändet wird?
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Grundstrukutr: Gläubiger hat Titel gegen Schuldner; ist ein Zahlungstitel; Gläubiger überlegt was er tunkann; es können nicht nur bewegliche Sache oderGrundstückgepfändet werden; es gibt noch andere Sachen: es gibt Kontopfängung oder Lohnpfändung; S kann zB Arbeitnehmer sein, der gegen DS Arbeitslohn hat; S kann auch ein Kontoinhaber sein und er kann gegen DS als Bank Ansprüche haben (DS=Drittschuldner) -> § x kann § 611 BGB oder § 488 BGB sein (S als Gläubiger in diesem Fall und Bank Schuldner) Zuständigkeit? was passiert wennAnspruch gepfändet wird?
examensrelevant
Zuständig ist der Rechtspfleger für PfÜB
Gläubiger geht zum Rechtspfleger und sagt er beantrag PfÜB; Rechtspfleger prüft die Formalia: Titel des Gläubigers; Antrag ordnugnsgemäß ausgefüllt -> nichts von Substanz -> dann erlässt er einen PfÜB --> er prüft NICHT, ob § x besteht (kann er auch nicht prüfen) -> es wird daher nicht der Anspruch S gegen DS gepfändet, sondern der angebliche Anspruch -_> man wird dem Rechtspfleger nicht vorwerfen können, dass er was falsch gemacht hat
Wenn Anspruch gepfändet wird:
Möglichkeit 1: durch Pfändung wird die Forderung dem Gläubiger an Zahlungsstatt überwiesen -> in diesem Fall würde die Forderung auf den G übergehen (dies passiert nie in Klausur; keine Relevanz daher)
Möglichkeit 2:Überweisung zur Einziehung ->Gläubiger wird die Forderung zur Einziehung überwiesen > Forderung bleibt formaljurisitsch bei S und G hat Einziehungsrecht
Der PfÜB wird dem S und dem DS zugestellt:
Botschaft an S: ihm wird im PfÜB verboten die Forderung geltend zu machen (du darfst den Lohn nicht fordern; du darfst kein Geld vom Konto abheben)
Botschaft an DS: sollte die Forderung bestehen, dann darfst du nicht an den S bezahlen; eine Zahlung an S hätte keine befreiende Wirkung; es muss vielmehr an den G bezahlt werden; wenn die Forderung besteht und du an G bezahlst hast du befreiende Wirkung
-> dadurch, dass die Forderung nicht von S auf G übergeht, muss man mit §§ aufpassen
examensrelevant
Zuständig ist der Rechtspfleger für PfÜB
Gläubiger geht zum Rechtspfleger und sagt er beantrag PfÜB; Rechtspfleger prüft die Formalia: Titel des Gläubigers; Antrag ordnugnsgemäß ausgefüllt -> nichts von Substanz -> dann erlässt er einen PfÜB --> er prüft NICHT, ob § x besteht (kann er auch nicht prüfen) -> es wird daher nicht der Anspruch S gegen DS gepfändet, sondern der angebliche Anspruch -_> man wird dem Rechtspfleger nicht vorwerfen können, dass er was falsch gemacht hat
Wenn Anspruch gepfändet wird:
Möglichkeit 1: durch Pfändung wird die Forderung dem Gläubiger an Zahlungsstatt überwiesen -> in diesem Fall würde die Forderung auf den G übergehen (dies passiert nie in Klausur; keine Relevanz daher)
Möglichkeit 2:Überweisung zur Einziehung ->Gläubiger wird die Forderung zur Einziehung überwiesen > Forderung bleibt formaljurisitsch bei S und G hat Einziehungsrecht
Der PfÜB wird dem S und dem DS zugestellt:
Botschaft an S: ihm wird im PfÜB verboten die Forderung geltend zu machen (du darfst den Lohn nicht fordern; du darfst kein Geld vom Konto abheben)
Botschaft an DS: sollte die Forderung bestehen, dann darfst du nicht an den S bezahlen; eine Zahlung an S hätte keine befreiende Wirkung; es muss vielmehr an den G bezahlt werden; wenn die Forderung besteht und du an G bezahlst hast du befreiende Wirkung
-> dadurch, dass die Forderung nicht von S auf G übergeht, muss man mit §§ aufpassen
examensrelevant Zuständig ist der Rechtspfleger für PfÜB Gläubiger geht zum Rechtspfleger und sagt er beantrag PfÜB; Rechtspfleger prüft die Formalia: Titel des Gläubigers; Antrag ordnugnsgemäß ausgefüllt -> nichts von Substanz -> dann erlässt er einen PfÜB -->er prüft NICHT, ob § x besteht (kann er auch nicht prüfen) -> es wird daher nicht der Anspruch S gegen DS gepfändet, sondern der angebliche Anspruch -_> man wird dem Rechtspfleger nicht vorwerfen können, dass er was falsch gemacht hat Wenn Anspruch gepfändet wird: Möglichkeit 1: durch Pfändung wird die Forderung dem Gläubiger an Zahlungsstatt überwiesen -> in diesem Fall würde die Forderung auf den G übergehen ( dies passiert nie in Klausur; keine Relevanz daher ) Möglichkeit 2: Überweisung zur Einziehung ->Gläubiger wird die Forderung zur Einziehung überwiesen > Forderung bleibt formaljurisitsch bei S und G hat Einziehungsrecht Der PfÜB wird dem S und dem DS zugestellt: Botschaft an S: ihm wird im PfÜB verboten die Forderung geltend zu machen (du darfst den Lohn nicht fordern; du darfst kein Geld vom Konto abheben) Botschaft an DS: sollte die Forderung bestehen, dann darfst du nicht an den S bezahlen; eine Zahlung an S hätte keine befreiende Wirkung; es muss vielmehr an den G bezahlt werden; wenn die Forderung besteht und du an G bezahlst hast du befreiende Wirkung -> dadurch, dass die Forderung nicht von S auf G übergeht, muss man mit §§ aufpassen
Stichworte
Mit Repetico PRO kannst du der Karte Stichworte zuordnen. Stichworte können verwendet werden, um Karten zu einem bestimmten Thema auch Kartensatz-übergreifend zu lernen.