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Was muss bei § 227 StGB geprüft werden und welche Anforderungen gibt es an den Todeseintritt?

Der Tod muss eingetreten sein durch eine Körperverletzung. Das kann auch fahrlässig passiert sein, § 18. Darunter fällt die Objektive Pflichtverletzung und Vorhersehbarkeit des Erfolgseintrittes, der Pflichtwidrigkeitszusammenhang und die subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (in der Schuld zu prüfen) 

Zudem muss der gefahrspezifische Zusammenhang noch geprüft werden. Der qualifizierte Erfolg müsste gerade aufgrund der durch die Verwirklichung des Grunddelikts begründeten typischen Gefahr eingetreten sein.

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