Einkommensteuer

Welche Steuerpflichtigen können ein vom Kalenderjahr abweichendes WJ haben bzw. sind dazu verpflichtet?

*LuF-Wirte haben grundsätzlich ein abweichendes WJ vom 01.07 bis 30.06, §4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG.
* Für Gewerbetreibende, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, Wahlmöglichkeit zwischen dem Kalenderjahr entsprechendem oder abweichendem WJ, §4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Umstellung auf abweichendes KJ nur mit Zustimmung des Finanzamtes.
* Für andere Gewerbetreibende ist WJ = KJ, §4a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 S. 1 EStG.

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