Einkommensteuer

Wie wird der Gewinn bei Vorliegen eines vom KJ abweichenden WJ aus
a) LuF
b) Gewerbebetrieb
bei der Einkommensermittlung berücksichtigt?

a) Gewinn aus LuF
     1. Ermittlung des Gewinns des WJ,
     2. zeitanteilige Aufteilung auf die betr. KJ, §4a 
         Abs. 2 Nr. 1 EStG.
Ausnahme: Veräußerungsgewinne i.S.d. §14 EStG werden im Entstehungsjahr erfasst.
 
b) Gewinn aus Gewerbebetrieb
     1. Ermittlung des Gewinns des WJ,
     2. Berücksichtigung stets in dem KJ, in dem 
         das WJ endet, §4a Abs. 2 Nr. 2 EStG.

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