Einkommensteuer

Welche Gewinnermittlungsarten sind im Zusammenhang mit den Einkünften aus LuF möglich?

Der Gewinn aus LuF wird ermittelt entweder
(a) durch Betriebsvermögensvergleich nach §4 Abs. 1 EStG oder
(b) durch Einnahmenüberschussrechnung nach §4 Abs. 3 EStG oder
(c) nach Durchschnittssätzen gem. §13a EStG.

Diskussion