Einkommensteuer

Welche Folgen hat das TEV?

Auf der Einnahmenseite bleiben gem. §3 Nr. 40 S. 1 Buchstabe a und d EStG 40% der Einnahmen steuerfrei.
 
Demgegenüber sind gem. §3c Abs. 2 S. 1 EStG die Aufwendungen, die mit den Einnahmen im Zusammenhang stehen, nur zu 60% abzugsfähig.
 
Beide Korrekturen erfolgen außerhalb der Gewinnermittlungen (außerbilanziell).

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