Einkommensteuer

Welches Kriterium wird zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel hinsichtlich der Zahl der erworbenen und veräußerten Objekte herangezogen?

Die "Drei-Objekt-Grenze", d.h. die Veräußerung von bis zu 3 Objekten innerhalb des sog. Veräußerungszeitraumes von 5 Jahren ist i.d.R. unschädlich.

Diskussion