Welche Rechte und Pflichten hat man als Verteidiger?

Als Rechte zu nennen sind:
- das Anwesenheitsrecht, § 168c I (Für Vernehmungen der Polizei i.V.m. § 163 IV 3)
- das Beweisantragsrecht (im gleichen Umfang wie der Beschuldigte
- das Recht auf Akteneinsicht, § 147 I
- das Recht auf ungehinderten Verkehr mit dem Beschuldigten, § 148 
 
Als Pflichten zu nennen sind:
- Fürsprachepflicht, § 675 BGB
- Verschwiegenheitspflicht, § 203 StGB
- Wahrheitspflicht (ansonsten Strafbarkeit wegen Strafvereitelung nach § 258)

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