Darf der Verteidiger im Interesse seines Mandanten lügen?

Nein. Nach der Rspr. und h.L. ist er ein selbstständiges Organ der Rechtspflege und als solches der Wahrheit verpflichtet. Alles, was er sagt, muss wahr sein (Wahrheitspflicht). Handelt er dem zuwider, macht er sich unter Umständen einer Strafvereitelung (§ 258 StGB) schuldig. Allerdings darf er auf Grund seiner Fürsorge- und Verschwiegenheitspflicht nicht alles sagen, was er weiß.

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