Was ist die Tat im prozessualen Sinn?

Die Tat im prozessualen Sinn ist der Sachverhalt, der dem Angeklagten als historisches Geschehen zur Last gelegt wird. Er wird durch eine natürliche Betrachtungsweise gebildet und ist daher meist weiter als der materiellrechtliche Begriff der Straftat. Die Tat ist demnach ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang. Um eine Tat handelt es sich dabei auch dann, wenn es sich um mehrere Vorgänge handelt, sofern eine "innere Verknüpfung" besteht, so dass es bei einer getrennten Aburteilung zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs kommen würde.

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