_StR Lücken

Definiere Mordmerkmale:
- Heimtücke
- Ermöglichungs/Verdeckungsabsicht 

Heimtückisch handelt derjenige, der die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt. Das bedeutet konkret, dass sich das Opfer zu keiner Zeit in Gefahr gesehen haben darf, also arglos ist und gerade deswegen auch die Verteidigungsmöglichkeit und Ausweichmöglichkeit des Opfers unmöglich geworden ist. (wehrlos)
 
Bei der Ermöglichungsalternative glaubt der Täter, durch die Tötung schneller und leichter eine andere Straftat begehen zu können. Dabei muss allerdings ein zeitlich enger Zusammenhang gegeben sein. Bei der Verdeckungsabsicht muss der Täter gerade deswegen handeln, um eine andere Straftat zu verdecken. Beispiel: Tötung von Zeugen

Wiederum muss die Verdeckungsabsicht nicht das einzige Tatmotiv sein. Bei der Verdeckungsabsicht kommt es auf die Vorstellung des Täters und nicht auf tatsächlich gegebene Umstände an. Beispiel: Der M tötet den O, obwohl die Tat bereits entdeckt war.

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