Einkommensteuer

Was ist unter einer "doppelstöckigen" Mitunternehmerschaft zu verstehen?

Eine doppelstöckige Mitunternehmerschaft liegt vor, wenn mindestens ein Gesellschafter der Personengesellschaft i.S.d. §15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG eine weitere Personengesellschaft ist.

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