Einkommensteuer

Welche Rechtsfolgen beinhaltet die Vorschrift des §15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG?

Sind die Voraussetzungen des §15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG erfüllt, so ist bei einer doppelstöckigen Mitunternehmerschaft der Gesellschafter einer Obergesellschaft als Mitunternehmer der Untergesellschaft anzusehen, obwohl er nicht unmittelbar beteiligt ist.
 
Vergütungen, die dieser Gesellschafter von der Untergesellschaft für Tätigkeiten im Dienste der Untergesellschaft erhält, stellen in diesem Fall Sondervergütungen des Gesellschafters in der Untergesellschaft dar.

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