StA-Klausur 

Wie prüft man ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?

A. Zulässigkeit
I. Statthaftigkeit, § 410 I StPO
II. Rechtbehelfsberechtigung und Beschwer, § 410 I StPO
III. Form und Frist, § 410 I StPO
 
B. Folgen des Einspruchs
--> NICHT Begründetheit 
I. Verwertbarkeit der Maßnahme
--> Prüfung der Maßnahme (formell und materiell)
--> Prüfung der Verwertbarkeit im Verfahren

Diskussion