_ÖR Lücken

Inwiefern darf im verwaltungsgerichtlichen Verfahren das Ermessen einer Behörde überprüft werden?

Nur im Hinblick auf Rechtmäßigkeitserwägungen, aber nie im Hinblick auf Zweckmäßigkeitderwägungen. Das obliegt der Behörde. 

- Ermessensfehlgebrauch
- Ermessensausfall

Diskussion