Verwaltungsvollstreckung

Definition/Übersicht, Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids /Anspruch auf Kostenerstattung nach Anwendung von Ersatzvornahme/ unmittelbarem Zwang

Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids: formelle Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids: Verfahren: Anhörung vor Erlass des Kostenbescheids? 

  • vor Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme
    • in verfahrensrechtlicher Hinsicht bedurfte es vor Durchführung der Ersatzvornahme keiner Anhörung gemäß § 28 Abs.1 VwVfG NRW
      • es ist bereits zweifelhaft, ob die Ersatzvornahme ein Verwaltungsakt und damit eine Anhörung gemäß § 28 Abs.1 VwVfG NRW überhaupt erforderlich ist 
      • jedenfalls greift die Ausnahmeregelung des § 28 Abs.2 Nr.5 VwVfG NRW, da die Ersatzvornahme eine Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung ist 
  • nach Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme 
    • die gemäß § 28 Abs.1 VwVfG NRW grds erforderliche Anhörung ist nicht nach § 28 Abs.2 Ne.5 VwVfG NRW entbehrlich, da es sich bei dem Erlass eines Kostbescheids nicht mehr um eine Maßnahme in, sondern um eine Maßnahme im Anschluss an die Vollstreckung handelt

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