RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 1. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Sind die §§ 305 ff. BGB auf allgemeine Arbeitsbedingungen anwendbar?

Auf allgemeine Arbeitsbedingungen sind die §§ 305 ff. BGB gemäß § 310 Abs. 4 S. 2 BGB grundsätzlich anwendbar, wobei die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen sind. (RÜ 2/2019, S. 70)