Zwangsvollstreckung

Drittschuldner Pfändungsschutz
Fal:
 
Situation: Willi hat Anspruch gegen den DS; dann verstirbt Wille -> materiell lange prüfen wer Erbe; S ist der scheinbare Erbe; X ist wahre Erbin

Gläubiger macht PfÜB; DS bekommt ihn und zahlt

X verklagt DS

Rechtslage?

Ohne den PfüB hätte der DS an den S bezahlt; dann wäre DS nicht befreit werden, da nur scheinbare Erbe
 
  • DS hat oihne Zweifel an den Falschen gezahlt
  • Hierfür ist der PfÜB aber nicht kausal -> er hätte an S bezahlt und wäre auch nicht befreit worden
  • Daher wird hier DS nicht befreit
  • Anspruch X -> DS (+)
  • Anders wäre es, wenn S einen Erbschein hätte -> dann hätte Zahlung an S befreiende Wirkung -> DS muss so gestellt werden, wie wenn es den PfÜBG nicht gegeben hätte -> wen hier dann Befreiung (+) wäre, dann muss auch hier Befreiung (+) (Kenntnis des Erbscheins ist egal)

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