StPO Kurs-U

Wer erhebt (i.d.R.?) die Klage? Wo ist das geregelt?

Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Klage, wenn die Ermittlungen dafür genügend Anlass bieten, § 170 Abs. 1 StPO
- Genügender Anlass = hinreichender Tatverdacht 
 
Sonst Einstellung des Verfahrens, § 170 Abs. 2 StPO 

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