Einkommensteuer

Welche Veräußerungen werden durch §16 Abs. 1 EStG erfasst?

Die Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs, §16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.
 
Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, §16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG.
 
Die Veräußerung des Anteils eines Komplementärs einer KGaA, §16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG.

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