Einkommensteuer

Wann liegt eine Veräußerung eines ganzen Gewerbetriebes i.S.d. §16 EStG vor?

Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs liegt vor, wenn
1. alle wesentlichen Betriebsgrundlagen
2. ein einem einheitlichen Vorgang
3. gegen Entgelt
4. auf einen Erwerber übertragen werden und
5. damit die bisher in diesem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeitdes Veräußerers durch den Erwerber fortgeführt werden KANN und
6. der Veräußerer die mit dem veräußerten Betriebsvermögen verbundene Tätigkeit aufgibt.

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