Einkommensteuer

Was ist unter dem Begriff wesentliche Betriebsgrundlage i.S.d. §16 EStG zu verstehen?

Im Bereich des §16 EStG gilt für den Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage die sog. funktional-quantitative Betrachtungsweise.
 
Das bedeutet, dass es sich bei den einzelnen WG dann iSd §16 EStG um wesentliche Betriebsgrundlagen handelt, wenn sie funktional wesentlich (d.h. in ihrer Funktion für die weitere Betriebsfortführung von entscheidender Bedeutung) oder quantitativ wesentlich (d.h. in ihnen ruhen erhebliche stille Reserven) sind.

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