Einkommensteuer

Wann liegt eine Aufgabe eines Betriebs i.S.d. §16 EStG vor?

Eine Aufgabe eines Betriebs i.S.d. §16 EStG liegt vor, wenn
1. aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen
2. die bisher in diesem Betrieb entfaltete Tätigkeit endgültig eingestellt wird und
3. alle wesentlichen Betriebsgrundlagen
4. in einem einheitlichen Vorgang
5. insgesamt in das PV überführt und/oder an verschiedene Erwerber veräußert werden und
6. dadurch der Betrieb als wirtschaftlicher Organismus zu bestehen aufhört.

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