Einkommensteuer

Nach welchem Schema ist der Veräußerungs- bzw. der Aufgabegewinn nach §16 Abs. 2 S. 1 EStG zu ermitteln?

Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnermittlung:
Veräußerungspreis(e)
+ gemeiner Wert der ins PV überführten WG
- Veräußerungs- oder Aufgabekosten
- Wert des Betriebsvermögens
= Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn

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