Einkommensteuer

Was ist die Folge hinsichtlich der zukünftigen Einkunftserzielung der Ausübung bzw. Nichtausübung des Verpächterwahlrechts?

Neben der möglichen Betriebsaufgabe hat das Verpächterwahlrecht folgende Konsequenz: Die Vermietung ist bei
* Ausübung als gewerbliche Vermietung (Einkünfte i.S.d. §15 EStG)
* Nichtausübung als private Vermietung (Einkünfte i.S.d. §21 EStG)
zu berücksichtigen.

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