Einkommensteuer

Unter welchen Voraussetzungen besteht das sog. Verpächterwahlrecht und was beinhaltet dieses Wahlrecht?

Das Verpächterwahlrecht erfordert grundsätzlich:
1. eine natürliche Person bzw. eine Mitunternehmerschaft als Verpächter,
2. die Verpachtung, Vermietung, unentgeltliche Überlassung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen,
3. Möglichkeit der tatsächlichen Betriebsfortführung durch den Pächter,
4. keine grundlegende Umgestaltung der wesentlichen Betriebsgrundlagen durch den Pächter.
 
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Verpächter wählen, ob er die Verpachtung als Betriebsaufgabe erklären oder ob er den Betrieb als nicht aufgegeben sehen will.

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