Einkommensteuer

Wann ist der Veräußerungsgewinn i.S.d. §17 Abs. 2 EStG realisiert?

§17 Abs. 2 EStG regelt eine Gewinnermittlung eigener Art. Das Zu- und Absflussprinzip des §11 EStG ist nicht anzuwenden, vielmehr ist auf den Zeitpunkt der Veräußerung eine Stichtagsbewertung durchzuführen.

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