Einkommensteuer

Welche Vergünstigungen werden für Einkünfte gem. §17 EStG gewährt?

Freibetrag gem. §17 Abs. 3 EStG:
* Veräußerungsgewinn wird nur zur Einkommensteuer herangezogen, soweit er den Teil von € 9.060 übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der KapGes entspricht.
* Ermäßigung des Freibetrages, um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn den Teil von €36.100 übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der KapGes entspricht.

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