100 Fragen und Antworten zum Allg. VerwR

40. Was ist ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, was ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt?

a) präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Kontrollerlaubnis): Der Behörde wird die vorsorgliche Kontrolle ermöglicht, ob sich bestimmte Vorhaben als gesetzeskonform erweisen. Sofern das Vorhaben den gesetzlichen Anforderungen genügt, muss die Kontrollerlaubnis erteilt werden. Es handelt sich um einen (begünstigenden) gebundenen Verwaltungsakt.
So will die Behörde bei einem Bauantrag prüfen, ob ein Bauvorhaben dem geltenden Baurecht und den anerkannten Regeln der Technik entspricht, bevor sie eine Baugenehmigung gemäß § 30 BauGB erteilt.
Bsp.: Baugenehmigung; Gaststättenerlaubnis (§ 4 GastG.)
Hendler; Rdnr. 157
b) repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt (Ausnahmebewilligung): Demgegenüber steht das repressive Verbot mit Befreiungsvorbehalt im Ermessen der Behörde. Der Gesetzgeber nutzt diese Form, um bestimmte Vorhaben einzuschränken, aber nicht gänzlich zu verbieten.
Es handelt sich um einen (begünstigenden) Ermessensverwaltungsakt.
Bsp.: Genehmigung eines AKW’’s (§ 7 AtomG); Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen (z.B. § 8 I 2 BFernStrG), Ausn.genehmgg § 46 I Nr. 3 StVO/ § 12 IV StVO
Hendler; Rdnr. 157

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