Politik

Teil 3

Das Fürsorgeprinzip im Sozialstaat... (2)

  • die Fürsorge durch den Staat tritt nur ein, wenn alle übrigen Auffangnetze (Familie, Sozialversicherungen) versagen
  • dem Grundprinzip folgend, das kein Mensch unterhalb des Existenzminimums leben darf, wird Fürsorge z.b. in Form von Sozialhilfe geleistet.
  • Leistungen der Fürsorge sind zeitlich unbegrenzt und an Vorleistungen  (Beitragszahlungen) gebunden.
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