Politik

Teil 3

Grundsätze des Rechtsstaates: der Parlamentsvorbehalt... (2)

  • die Parlamente sollen möglichst alle wesentlichen Entscheidungen in Form von Gesetzen selbst treffen.
  • nicht das Bundesverfassungsgericht soll durch seine Urteilssprechung Gesetze vorgeben, sondern der Gesetzgeber, das Parlament als Repräsentant des Volkswilles, soll diese Arbeit 
  • Die Bundesregierung soll möglichst alle wesentlichen Entscheidungen treffen
  • Der Bundespräsident soll möglichst alle wesentlichen Entscheidungen treffen
 

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