Politik

Teil 3

Definition Pluralismus... (1)

  • in pluralistischen Gesellschaften gelten die Vielfältigkeit und die Gleichberechtigung unterschiedlicher Standpunkte und Normen. Dabei gilt die Annahme, dass es durch die Konkurrenz  und die Vielzahl von Ideen, Interessen und Problemlösungsvorschlägen zu Kompromissen kommt, die für alle Teile der Gesellschaft akzeptabel ist.
  • in pluralistischen Gesellschaften gelten die Vielfältigkeit und die Gleichberechtigung unterschiedlicher Standpunkte und Normen. Dabei gilt die Annahme, dass es durch die Konkurrenz  und die Vielzahl von Ideen, Interessen und Problemlösungsvorschlägen zu Kompromissen kommt,  die für die Minderheit der Gesellschaft akzeptabel ist.
  • in pluralistischen Gesellschaften gilt der Vorrang der Standpunkte und Normen der Mehrheit.
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