Verschiedene bes. Vertragstypen

Ist eine Kündigungserklärung einer Mietwohnung durch nur einen Eheleut zulässig?

1. § 164 --> Unzulässig, wenn anderer Eheleut bei Abschluss d. MV vertreten wurde u. dadurch Vertragspartei wurde (idR - wegen fehlender Offenkundigkeit)
 
2. § 1357 --> Unzulässig, wenn es sich beim Abschluss eines Mietvertrags um ein Geschäft zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs handelt, durch das auch der andere Ehegatte verpflichtet wird 
  • Abschluss eines Mietvertrags stellt einmaligen Vorgang mit andauernder finanziellen Belastung dar, daher zu schwerwiegend (-)
 
3. § 1353 --> Kündigung ohne Einverständnis verstößt gegen Kondensobliegenheit bei wesentlichen Angelegenheiten d. Lebensgemeinschaft (+)
  • RF STR
    • M1: Unwirksamkeit d. Rechtsgeschäfts; der Kündigung 
      • + verstößt gegen § 138, 134 u. Art. 6 GG
    • M2: Kommt darauf an, ob Dritter von Verstoß gegen  § 1353 wusste
    • hM: Betrifft nur d. Innenverhältnis, bleibt nach außen wirksam
      • Umgeschult aus § 1365-1369
      • Schutz d. Vertragspartners
 
 

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