Einkommensteuer

Was ist bei gemischten Tätigkeiten zu beachten, wenn sie von Personengesellschaften ausgeübt werden?

Bei Personengesellschaften führt jede gewerbliche Betätigung, wenn sie nicht von völlig untergeordneter Bedeutung ist, in vollem Umfang zu gewerblichen Einkünften, §15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.
 
Unabhängig von der Abfärbetheorie ist eine gemischte Tätigkeit, die nicht trennbar ist und bei der die gewerbliche Tätigkeit der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt, insgesamt gewerblich.

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